Wirklich nachhaltig oder nur greenwashing?

Maik Nolte, ON Aurich:

Ist das Waschmittel im Einkaufswagen wirklich „ökologisch abbaubar“? Die Fruchtgummis tatsächlich „klimaneutral“ produziert? Und hat dieses Ökolabel auf dem T-Shirt eigentlich irgendeine Aussagekraft? Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit spielen für viele Verbraucher eine große Rolle bei der Kaufentscheidung. Nur kann er in der Regel nicht nachvollziehen, was an den grünen Versprechen der Hersteller denn nun wirklich dran ist.
Eine EU-Richtlinie sollte dem „Greenwashing“ – also Werbemaßnahmen, die ein Produkt als umweltfreundlicher darstellen, als es ist – einen Riegel vorschieben. Aber nun ist das Vorhaben wohl geplatzt, auch auf Druck von CDU und CSU.

Nicht weniger als 230 Nachhaltigkeits-Labels

Die „Green Claims Directive“, die noch vor der Europawahl des vergangenen Jahres ausgearbeitet wurde, hätte Unternehmen verpflichtet, die in ihren Werbekampagnen behauptete Umweltfreundlichkeit transparent zu belegen und von unabhängiger Steller zertifizieren zu lassen. Verbraucher sollten sich so darauf verlassen können, dass Produkte, auf denen „grün“ steht, auch grün sind. Bei Verstößen hätten Herstellern hohe Bußgelder gedroht, bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Denn mehr als die Hälfte aller entsprechenden Werbebotschaften seien zu vage, zu missverständlich oder schlicht unbegründet, so die EU-Kommission. Und bei den allgegenwärtigen Nachhaltigkeits-Labels herrscht Wildwuchs statt Verlässlichkeit: Brüssel zählt europaweit 230, „in verschiedenen Transparenzstufen“.
Am Montag hätte die Anti-Greenwashing-Richtlinie in einer letzten Verhandlungsrunde zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Hätte – aber die von Ursula von der Leyen (CDU) geleitete Kommission verkündete am Freitag überraschend, den Entwurf komplett zurückziehen zu wollen. Die Gespräche wurden kurzfristig abgesagt. Die Richtlinie steht damit de facto vor dem Aus.
„Ein ungeheuerlicher Vorgang“, sagt der Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Denn Aufgabe der Kommission sei, „Gesetze zustande zu bringen und als ehrlicher Vermittler aufzutreten“. Stattdessen habe sie sich „auf die Seite der EVP geschlagen“. Die Europäische Volkspartei, zu der auch CDU und CSU im EU-Parlament gehören, hatte der Kommissionschefin – und Parteikollegin – Ursula von der Leyen zuvor per Brief aufgefordert, die Richtlinie zurückzuziehen. „Die Kommission wird immer mehr zum Hauptquartier der EVP“, schimpft der Sozialdemokrat Wölken.
Europas Konservative trommeln seit Längerem gegen das Vorhaben. Begründung: zu viel Bürokratie, zu viel Zusatzbelastung für Unternehmen. Ein Argument, das aus Sicht Wölkens nicht zieht. Unternehmen müssten „nach den bereits geltenden Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken bereits jetzt entsprechende Aussagen belegen können“, sagt der Osnabrücker, der parlamentarischer Berichterstatter zum Thema „Green Claims Directive” ist. „Mit der neuen Direktive müssten sie die im Zweifel eben auch öffentlich machen.”
Mehraufwand bedeute das nicht. Und im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf sei die Richtlinie bereits deutlich verschlankt worden. Das bestätigte sogar die EVP: „Wir haben die Verwendung von Umweltzeichen vereinfacht und die Vorabgenehmigung jeder einzelnen Umweltaussage abgeschafft“, hieß es von deren Verhandlungsführerinnen, sowie „Schnellverfahren für einfache und gängige Angaben geschaffen“.
Das war vor etwas mehr als einem Jahr. Seinerzeit war den Konservativen offenbar mehr am Gelingen der Richtlinie gelegen: „Wir wollen, dass Greenwashing aufhört. Wenn Unternehmen ‚grüne‘ Produkte verkaufen, sollten sie eine transparente Plattform haben, um dies zu tun. Wenn sie das nicht tun, sollten sie auch nicht das Gegenteil behaupten.“
Der Osnabrücker Europapolitiker Wölken ist sich sicher, dass am Montag eine Einigung hätte erzielt werden können. Auch in einem der wichtigsten Knackpunkte: ob nämlich Kleinstunternehmen auch unter die Regelung fallen sollen. „Die Kommission wollte die Kleinstunternehmen aus der Richtlinie herausnehmen, das Parlament wollte das auch“, sagt er. Nur der Rat habe es bislang anders gesehen, aber das sei vermutlich eher Verhandlungstaktik gewesen.

„Eindeutige EVP-Parteipolitik“
Die Vermutung liegt nahe, dass die EVP mit ihrem Brief an die Kommission eine unangenehme Konstellation verhindern wollte: Wäre die Richtlinie nach einer Einigung zur Abstimmung gekommen, hätte sie wohl gemeinsam mit Rechtsextremisten dagegen stimmen müssen. Das bleibt ihnen nun wohl erspart. Weil von der Leyen „eindeutig EVP-Parteipolitik betrieben“ habe, sagt Wölken. Und weil auch im Rat keine Mehrheit mehr absehbar ist, da Italien das Vorhaben nun auch nicht mehr unterstützt.
Verbraucher werden also weiterhin im Dunkeln tappen, wenn es darum geht, Produkte oder Dienstleistungen auf ihre Umweltfreundlichkeit abzuklopfen. Denn nicht immer ist es so eindeutig wie beim Beispiel der Fluggesellschaft Air Baltic. Die dürfe nicht mit dem Slogan „Grün denken, grün fliegen!“ werben, urteilte das Landgericht Berlin Ende 2024. Der Werbespruch sei irreführend, weil Verbraucher den Begriff „grün“ mit „umweltfreundlich“ gleichsetzen – und davon könne bei kommerziellem Flugverkehr kaum die Rede sein.

Anmerkung: Wir von eddy können keinen Reiniger herstellen, der nicht irgendwie Chemie enthält. Denn die Aufgabe des Reinigers ist, den Schmutz abzulösen. Das geschieht mittels Tensiden und das ist Chemie.

Doch können wir Sorge dafür tragen, dass insgesamt die Mittel von eddy, wo es irgendwie geht, nachhaltig zum Kunden (zu dir) kommen. Das fängt bei der Produktion an. Wir verwenden nur die besten Rohstoffe ihrer Klasse und schonen damit die Umweltbelastung. Die Mittel werden in Kanistern gefüllt, die aus recyceltem Material bestehen. Der Versand erfolgt in recycelten Kartons via DHL go green.

Wo es irgend geht, beachten und schonen wir die Umwelt. Das ist kein Greenwashing, sondern verantwortungsvoll.